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Sind Tattoos erlaubt?
Dauerhafte oder temporäre Tattoos im Gesicht (inklusive Ohren), auf dem Kopf (ab Haaransatz) sowie an den Händen sind nicht erlaubt. Für Tattoos an anderen Körperstellen gelten folgende Richtlinien, sofern diese Tattoos nicht durch ein Uniformteil abgedeckt werden.
- Tattoos an Beinen und Füssen sind erlaubt, auch wenn sie durch Strumpfhosen / Kniestrümpfe hindurch sichtbar sind.
- Tattoos am Hals- und Nackenbereich (bis zum Haaransatz) sowie auf dem Dekolleté dürfen eine sichtbare Gesamtgrösse von 4 cm Durchmesser / maximale Länge nicht überschreiten. Es ist maximal ein sichtbares Tattoo in diesem Bereich erlaubt.
- Tattoos an Ober- und Unterarmen müssen mit einer Langarmbluse / einem Langarmhemd abgedeckt werden, sofern mehr als ein Tattoo pro Arm sichtbar ist und/oder ein Tattoo die Gesamtgrösse von maximal 4 cm Durchmesser / maximale Länge übersteigt. (Ausnahme: Ein längeres Tattoo hinter dem Handgelenk, das durch eine Uhr abgedeckt wird und der sichtbare Bereich die zulässige Gesamtgrösse nicht überschreitet).
- Sichtbare Tattoos dürfen keine unangemessenen, störenden oder beleidigenden Inhalte haben oder darstellen. Dazu gehören Tätowierungen mit folgenden Sujets: Gewalt, Drogen, Sexismus, Pornografie, Politik, Religion und Diskriminierung sowie weitere Sujets, die gegen Moral und Anstand verstossen. Im Zweifelsfall entscheiden die Linienvorgesetzten.
- Das Abdecken von Tätowierungen mit Pflaster oder Camouflage ist nicht erlaubt.
Bitte kontaktiere uns vor deiner Bewerbung, falls du unsicher bist.
Falls du Tattoos entfernen lässt, dürfen diese bei der Bewerbung nicht mehr sichtbar sein. Bewirb dich deshalb erst nach der vollständigen Entfernung der Tattoos.
Gibt es noch weitere Vorschriften im Erscheinungsbild?
Bitte konsultiere das Thema «Erscheinungsbild / Uniform».
Müssen weibliche Cabin Crew Member während der Arbeit Make-Up tragen?
Ja. Das Tragen von Make-Up, Augen Make-Up und rotem Lippenstift ist für Damen während der Arbeit Pflicht.