Schengen-Raum
Freier Personenverkehr innerhalb des Schengen-Raums
Das Schengener Abkommen unterstützt den freien Personenverkehr innerhalb europäischer Mitgliedsstaaten. Dies bedeutet, dass reguläre Grenzkontrollen im Schengen-Raum entfallen. Dennoch müssen sich Reisende (einschliesslich Kinder und Säuglinge) gemäss geltendem Recht jederzeit ausweisen können und dafür entsprechende Reisedokumente (Identitätskarte, Reisepass, Notpass) mit sich führen.
Fahrausweise, Bank- und Kreditkarten oder ähnliche Dokumente werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt.
Der Schengen-Raum umfasst folgende Mitgliedstaaten:
Mitgliedsstaaten (A-I) | Mitgliedsstaaten (L-P) | Mitgliedsstaaten (P-U) |
---|---|---|
Belgien | Lettland | Portugal |
Dänemark | Liechtenstein | Schweden |
Deutschland | Litauen | Schweiz |
Estland | Luxemburg | Slowakei |
Finnland | Malta | Slowenien |
Frankreich | Niederlande | Spanien |
Griechenland | Norwegen | Tschechische Republik |
Island | Österreich | Ungarn |
Italien | Polen |