UM-Service: So kommt Ihr Kind sicher an

Der Unaccompanied Minor Service (UM-Service) für alleinreisende Kinder ist für Sprösslinge von 5 bis 12 Jahren gedacht, kann aber auch für Kinder bis zu 17 Jahren gebucht werden. Wenn unsere Crew Ihr Kind an Bord willkommen heisst, hat es bereits alle Flughafen-Stationen wohlbehütet durchlaufen. Bereits am Check-in erhält es beim Empfang eine Umhängetasche. In ihr enthalten sind alle wichtigen Reisedokumente, die es für den Flug braucht. Durch den Zoll und die Sicherheitskontrollen muss es nicht alleine gehen; es wird von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Bodenpersonals begleitet. Auch an Bord verwöhnen wir den kleinen Gast. bei seiner Ankunft am Reiseziel nimmt das dortige Bodenpersonal das Kind wieder in Empfang und übergibt es der Bezugsperson. Es ist keinen Moment auf sich alleine gestellt und darf sich ganz auf eine nette Begleitung verlassen. Auch bei unvorhergesehenen Flugänderungen wird Ihr Kind bestens betreut und die Kontaktperson wird umgehend informiert.

Alleinreisende Kinder

So funktioniert unser Service für Ihr alleinreisendes Kind

Durch den Betreuungsservice befindet sich Ihr Kind jederzeit in bester Begleitung. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zu unserer Betreuung vor, während und nach dem Flug.

Für unseren Betreuungsservice für alleinreisende Kinder (UM-Service) gelten die nachfolgenden Altersvorschriften. Einige Länder kennen jedoch abweichende Altersvorschriften. Wir bitten Sie als Erziehungsberechtigte, sich über die entsprechenden Bestimmungen rechtzeitig zu informieren.

*Für Reisen von / nach Pristina, Skopje und Ohrid ist der UM-Service bis zum vollendeten 14. Lebensjahr obligatorisch. Wird das Kind von einer über 15-jährigen Person begleitet, ist der UM-Service nicht obligatorisch, sofern die Begleitperson den selben Familiennamen trägt. Ist der Familienname abweichend, muss eine rechtsgültige Vollmacht der Eltern mitgeführt oder ein UM-Service abgeschlossen werden.
AlterVorschrift
0 – 2 JahreDürfen ausschliesslich in Begleitung eines Erwachsenen (mindestens 18-jährige Person) reisen. Unser UM-Service ist deshalb nicht möglich.
2 – 4 JahreDürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen (mindestens 18-jährige Person) reisen oder in Begleitung eines mindestens 16-jährigen Geschwisters. Unser UM-Service ist deshalb nicht möglich.
5 – 11 JahreDer UM-Service ist für alleinreisende Kinder obligatorisch, ausser sie reisen in Begleitung einer über 12-jährigen Person. In diesem Fall kann auf den UM-Service verzichtet werden.*
12 – 17 JahreDer UM-Service ist freiwillig und buchbar, aber nicht obligatorisch.

Den Flug wie auch den UM-Service für alleinreisende Kinder können Sie nicht online, sondern nur telefonisch über unser Service Center oder in Ihrem Reisebüro buchen. Der UM-Service muss dabei bis spätestens 96 Stunden vor dem Abflug bei unserem Service Center via Telefon +41848333593 angemeldet werden.

Geben Sie während der Buchung die Erwachsenen an, die das Kind übergeben und abholen. Die Kosten für Ticket und Service werden zusammen erhoben, der Service gilt pro Strecke.

Gebühren in allen Reiseklassen pro Kind und pro Strecke

Flüge von / nachPreis
Europa (inkl. Marokko und Tunesien)CHF 95.- / EUR 85.- / GBP 90.- / USD 95.- / CAD 135.-
Levante un ÄgyptenCHF 105.- / EUR 95.- / GBP 100.- / USD 105.- / CAD 145.-
Interkontinental kurz (Maskat)CHF 130.- / EUR 115.- / GBP 120.- / USD 130.- / CAD 175.-
Interkontinental mittel (Tampa Bay)CHF 140.- / EUR 125.- / GBP 130.- / USD 140.- / CAD 190.-
Interkontinental lang (alle ausser: Maskat, Tampa Bay)CHF 170.- / EUR 150.- / GBP 155.- / USD 170.- / CAD 230.-

Für die kostenlose Sitzplatzreservation unbegleiteter Kinder kontaktieren Gäste, welche ihre Buchung unter flyedelweiss.com vorgenommen haben, bitte das Service Center +41848333593 oder Kontaktformular.

Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche erforderlichen Reisedokumente vorhanden sind. Füllen Sie das untenstehende Betreuungsformular am Computer aus und drucken Sie genügend Exemplare aus. Pro Flugstrecken braucht das Kind zwei Kopien des Formulars. Reist Ihr Kind zum Beispiel die Strecke Zürich-Marrakesch-Zürich, sind vier Kopien nötig. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die Kosten für Essen, Übernachtung oder den Transfer bezahlen, falls die Abholperson nicht am Zielort erscheint und das Kind zurückfliegen müsste.

Betreuungsformular

 

 

Bitte beachten Sie, dass für alleinreisende Kinder mit der Staatsbürgerschaft von Südafrika, Brasilien sowie der Dominikanischen Republik besondere Einreisebestimmungen gelten.

Einreisebestimmungen für Kinder

Wenden Sie sich am Flughafen Zürich im ersten Schritt an den Special Assistance Schalter Nr. 122 im Check-in 1 Nord. Die alleinreisenden Kinder werden dort eingecheckt. Anschliessend vereinbart das Personal vor Ort telefonisch mit Checkport einen Treffpunkt und Uhrzeit für die Abholung Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder.

Im Ausland wenden Sie sich bitte an die normalen Check-in Schalter.

Ihr Kind wird von einem betreuenden Mitarbeiter oder einer betreuenden Mitarbeiterin des Bodenpersonals abgeholt und sicher durch die Pass- und Sicherheitskontrolle bis ans Gate gebracht. Sie als abgebende Person müssen am Flughafen bleiben, bis das Flugzeug gestartet ist. Gut zu Wissen: Am Flughafen Zürich haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind persönlich ans Gate zu bringen, auch wenn Sie selbst nicht mitfliegen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die rechtliche Vertretung innehaben und Ihren Reisepass mit sich führen. Bitte melden Sie dies direkt beim Check-in an.

Ein Mitglied unserer Cabin Crew nimmt Ihr Kind an Bord in Empfang und betreut es während des gesamten Flugs. Und dank unserem Rätselbuch und dem digitalen Unterhaltungsangebot vergeht die Zeit an Bord wortwörtlich wie im Fluge.

Unterhaltung an Bord

Nach der Landung übergibt unsere Cabin Crew Ihr Kind dem Begleitpersonal am Zielort. Ihr Kind wird durch die Pass- wie auch die Zollkontrolle geführt. Auch das aufgegebene Gepäck wird gemeinsam abgeholt. Danach wird das Kind der Abholperson übergeben. Diese muss pünktlich im Ankunfts-Terminal erscheinen, volljährig sein und sich ausweisen können.

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