Die folgenden Bedingungen ("Bedingungen") gelten für Ihr Gebot (“Gebot”), das Sie der Edelweiss Air AG, Kloten (“Edelweiss”), für die Möglichkeit eines Upgrades von der ursprünglich von Ihnen für den Flug mit Edelweiss gebuchten Economy Class auf Business Class (“Upgrade”) oder für einen Sitz in der Economy Max („Sitzplatzreservation“) unterbreiten.
Gebote können nur für ausgewählte, von Edelweiss durchgeführte Flüge abgegeben werden, sofern der Passagier im Besitz eines gültigen und von Edelweiss ausgegebenen Tickets für die Economy Class des betreffenden Flugs ist.
Um ein Gebot abgeben zu können, müssen Sie im Zeitpunkt der Gebotsabgabe das im Land seines Wohnsitzes geltende Volljährigkeitsalter erreicht haben oder mit Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters handeln. Im Falle eines Gebots geht Edelweiss davon aus, dass Sie diese Anforderungen erfüllen.
Sofern Sie Ihr Gebot im Zusammenhang mit einer Edelweiss Buchung abgeben und entweder direkt oder auf anderem Wege indirekt der Edelweiss einreichen, sind Sie unter den vorliegenden Bedingungen zur Teilnahme an der Upgrade-/Sitzplatzreservations-Möglichkeit berechtigt.
Das abgegebene Gebot versteht sich zusätzlich zum ursprünglich bezahlten Flugpreis und allfällig gebuchten Edelweiss Optionen. Wenn auf der ursprünglichen Flugbuchung mehrere Passagiere aufgeführt sind, gilt das Gebot für jeden einzelnen Passagier. Der Gebotsbetrag wird mit der Anzahl der in der Originalbuchung aufgeführten Personen multipliziert. Vor Eingabe Ihrer Kreditkartendaten wird Ihnen der Gesamtbetrag für das Upgrade angezeigt.
Edelweiss kann bestimmte Buchungsklassen oder Passagiertypen von der Gebotsabgabe ausschliessen.
Edelweiss ist nicht verpflichtet, Ihr Gebot zu akzeptieren, und gibt keine Zusicherung darüber ab, dass ein Passagier ein Upgrade/eine Sitzplatzreservation erhält. Die Gebotsannahme liegt im alleinigen Ermessen von Edelweiss.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Edelweiss bis zu 23 Stunden vor der planmässigen Abflugzeit über die Annahme Ihres Gebots entscheiden kann. Sie können Ihr Gebot bis 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit bearbeiten oder zurückziehen. Sobald Ihr Gebot von Edelweiss angenommen wurde, sind Sie rechtlich verpflichtet, die vollständige Zahlung gemäss dem in Ihrem endgültigen Gebot genannten Preis zu leisten, und Sie haben nicht mehr das Recht, Ihr Gebot zurückzuziehen, ausser wie in den vorliegenden Bedingungen vorgesehen und beschrieben.
Edelweiss kann Ihr Gebot zu einem beliebigen Zeitpunkt bis 23 Stunden vor der planmässigen Abflugzeit annehmen. Sollte Edelweiss Ihr Gebot annehmen, wird Ihre Kreditkarte sofort mit dem vollen Betrag belastet und Edelweiss stellt für jeden Passagier, für den die Original-Flugbuchung galt, ein Upgrade bzw. eine Sitzplatzreservation aus. Der belastete Gesamtbetrag umfasst alle anwendbaren vorauszahlbaren Steuern und Gebühren (falls fällig) für das Upgrade/die Sitzplatzreservation. Ein Gebot, das von Edelweiss angenommen wurde, kann von Ihnen weder ganz noch teilweise auf eine andere Person oder einen anderen Flug übertragen werden. Sobald Ihr Gebot von Edelweiss angenommen wurde, sind Erstattungen, Gutschriften und Umtauschanträge jeglicher Art nicht mehr möglich. Bereits bezahltes Zusatzgepäck wird nicht rückerstattet. Davon ausgenommen sind abschliessend folgende Fälle:
1. Der Flug, für den Ihr Gebot angenommen wurde und für den Sie ein Upgrade bzw. eine Sitzplatzreservation erhalten haben, wurde storniert.
2. Der Flug, für den Ihr Gebot angenommen wurde und für den Sie ein Upgrade bzw. eine Sitzplatzreservation erhalten haben, wurde storniert und Edelweiss hat Sie auf einen anderen Flug umgebucht, allerdings in der Buchungsklasse Ihrer Originalbuchung.
3. Ihr Gebot wurde angenommen und Sie haben ein Upgrade bzw. eine Sitzplatzreservation erhalten, konnten jedoch keinen Sitzplatz in der Upgrade-Klasse bzw. dem Kabinen-Bereich erhalten (z. B. aufgrund mangelnder Verfügbarkeit). Dies umfasst auch Flugzeugwechsel, wenn in der neuen Maschine kein entsprechender Sitzplatz verfügbar ist.
Keine Ausnahme bilden Gründe, für die Sie selbst verantwortlich sind.
Falls aufgrund eines Flugzeugwechsels lediglich die Innenausstattung der Economy Max oder Business Class anders ausfällt als im ursprünglich vorgesehenen Flugzeug, kann keine Erstattung verlangt werden.
Sofern eine Rückerstattung aus einem in Ziffer 9 aufgeführten Grund freigegeben wurde, wird der für das Upgrade gezahlte Betrag auf die Zahlungskarte zurückgebucht, mit der das Upgrade bezahlt wurde. Die Rückerstattung erfolgt in der Währung, in der Sie das Upgrade bezahlt haben.
Die Tarifbedingungen für das ursprünglich von Ihnen gekaufte Ticket behalten ihre Gültigkeit und gelten auch, wenn Ihr Gebot angenommen wird und Sie ein Upgrade erhalten. Das betrifft unter anderem Stornobedingungen und Änderungsgebühren.
Wenn Ihr Gebot angenommen wird und Sie ein Upgrade bzw. eine Sitzplatzreservation in Economy Max erhalten, können Sie für die Flugabschnitte, für die Ihr Gebot angenommen wurde, die zulässige Freigepäckmenge gemäss der Flugklasse in Anspruch nehmen, für die Ihr Upgrade gilt.
Edelweiss garantiert Passagieren, deren Gebote angenommen wurden und die ein entsprechendes Upgrade erhalten haben, keine Zuweisung bestimmter Sitzplätze in der Business Class. Spezifische Sitznummern können beim Check-in ausgewählt werden. Falls Edelweiss ein Gebot für Economy Max angenommen hat, werden den Passagieren Sitznummern zugeteilt. Diese können nicht gewechselt werden.
2. Teil: Allgemeines
Wenn Ihr Gebot angenommen und Ihre Kreditkarte mit dem entsprechenden Betrag belastet wurde, Sie aber kein Upgrade bzw. keine Sitzplatzreservation erhalten haben, können Sie eine Erstattung beantragen, sofern die oben beschriebenen Bedingungen für eine Erstattung erfüllt sind. Sie stimmen hiermit zu, dass Sie zur Beantragung einer Erstattung (i) die Bordkarte für den betreffenden Flug und (ii) die E-Mail, mit der Sie über Ihr Upgrade bzw. die Sitzplatzreservation informiert wurden, einreichen. Sie müssen Edelweiss innerhalb von 3 Monaten nach Abflugdatum des Fluges, auf den sich der Erstattungsantrag bezieht, über das Service Center kontaktieren.
Edelweiss behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen zu modifizieren oder anderweitig zu ändern. Diese Modifikationen oder Änderungen dürfen sich weder auf wesentliche Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen, noch auf die Gebote auswirken, die bereits angenommen wurden.
Diese Bedingungen stellen das vollständige und einzige Einvernehmen der Parteien bezüglich des Produkts Edelweiss Ferien-Upgrade dar und ersetzen alle vorangegangenen (mündlichen oder schriftlichen) Abmachungen oder Vereinbarungen hinsichtlich des vorliegenden Gegenstands.
Sofern Edelweiss eines ihrer Rechte nicht ausübt, stellt dies keinen Verzicht von Edelweiss auf eine zukünftige Ausübung der entsprechenden Rechte dar.
Die vorliegenden Bedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Gebot Edelweiss Ferien-Upgrade ist Kloten, Schweiz. Davon ausgenommen sind gesetzliche Gerichtsstände zwingender lokaler Gesetzgebung.
Die vorliegenden Bedingungen sind in Verbindung mit den Transportbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von Edelweiss zu lesen, deren Text integraler Bestandteil dieser Bedingungen ist.