Generelles bei Verlust oder Beschädigung

Gepäckunregelmässigkeiten sind aufreibend, aber in den meisten Fällen weniger tragisch, als man im ersten Moment denkt. Das Wichtigste im Fall einer Gepäckunregelmässigkeit ist: Melden Sie Ihren Schaden oder Verlust sofort beim Gepäckermittlungsbüro Lost & Found. Diese Schalter sind immer nahe bei den Gepäckausgabestellen.

Sie erhalten eine Kopie der Meldung – diese ist wichtig für Sie –, bewahren Sie das Papier zusammen mit dem Gepäckabschnitt auf. Ihre termingerechte Anmeldung des Falles ist zwingend, andernfalls können wir keine Haftung mehr übernehmen. Unser Edelweiss Kundendienst prüft nach Ihrer Reise die Forderungen gemäss den eingesendeten Quittungen.

Entschädigungsansprüche

Ein Gepäck wurde beschädigt? Dann wird Ihnen der Zeitwert des Gepäckstücks vergütet.

Haftungsansprüche für Inhalte

Achtung: Der Passagier ist selbst dafür verantwortlich, den Kofferinhalt sachgemäss zu packen; für beschädigte Inhalte können wir von Edelweiss Air AG daher nicht haftbar gemacht werden, wenn ein nicht als Gepäck zugelassener Gegenstand transportiert wurde, die Beschädigung auf eine mangelhafte Verpackung oder auf einen im beschädigten Gegenstand innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Das gilt auch für Fahrräder und/oder Sportgepäck im Allgemeinen und für verderbliche Güter. Für Kinderwagen erhalten Sie im Fachhandel spezielle Hüllen – diese können wir sehr empfehlen.

Was nicht ins aufgegebene Gepäckstück gehört

Packen Sie nie Wertgegenstände, Dokumente oder elektronische Geräte ins aufgegebene Gepäckstück ein; diese Dinge sind im Handgepäck sicher aufgehoben.

Diebstahl

Wenden Sie sich auch an Ihre Diebstahlversicherung, wenn Langfinger sich an dem Inhalt Ihres Gepäckstücks bedienten.

Der Zeitfaktor

Wird Ihr vermisstes Gepäckstück nicht innerhalb angemessener Frist gefunden, gilt das als Totalverlust. In diesem (Ausnahme-)Fall prüft Edelweiss Lost & Found die Rückerstattung mittels Inhaltsliste und Quittungen zum Zeitwert.

Unsere Haftung

Für verspätete, beschädigte oder verlorene Gepäckstücke haftet Edelweiss Air AG. Solche Fälle sind in den Beförderungsbedingungen geregelt, die einerseits Bestandteil des Transportvertrags für den Fluggast und sein Gepäck sind und die andererseits im Montrealer Abkommen verbindlich festgelegt wurden. Details finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen