Reiseschutzpaket

Für neu abgeschlossene Policen haben wir in unsere Partnerin Allianz Travel Reiseschutzpaket Leistungen für bestimmte Situationen bezüglich Erkrankung mit einer epidemischen oder pandemischen Krankheit wie COVID-19 aufgenommen. Die vollständigen Versicherungsbedingungen finden Sie unter AVB Reiseschutzpaket beachten Sie jedoch die folgenden Punkte bezüglich COVID-19:

  • Medizinischer Notfalltransport & Rückführung aus dem Ausland, wenn Sie bei Reisen im Ausland an COVID-19 erkranken.
  • Reisestornierungs-Kosten, wenn bei Ihnen, einer mitreisenden Person oder einer nahestehenden nichtmitreisenden Person vor dem geplanten Abreisedatum COVID-19 diagnostiziert wird.
  • Reisestornierungs-Kosten, wenn Sie einen COVID-19-Test oder eine medizinische Untersuchung am Flughafen nicht bestehen und infolgedessen Ihre Reise abbrechen müssen.
  • Durch eine Reiseverkürzung entstehende Kosten für nicht erstattungsfähige Reisekosten und zusätzliche Reisekosten für Ihre Rückkehr in das Land Ihres Wohnortes, wenn während Ihrer Reise im Ausland bei Ihnen, bei der mitreisenden Person oder bei einer nahestehenden nichtmitreisenden Person COVID-19 diagnostiziert wird.
  • Übernahme der Mehrkosten bis insgesamt CHF 1'500.- pro versicherte Person für unvorhergesehene Auslagen (Taxigebühren, Unterkunfts-, Telefonkosten usw.), wenn sie Sich im Ausland befinden und positiv auf COVID-19 getestet werden, und infolgedessen unter eine individuell angeordnete erforderliche Quarantäne im Ausland gestellt werden.
  • Durch ihre während der Reise verpassten Anschlüsse entstehende Kosten (abzgl. jeglicher Rückerstattungen, die Sie für die nicht in Anspruch genommenen Reise- und Unterkunftsvorkehrungen erhalten), um Ihre im Voraus gebuchte Reise fortzusetzen, falls diese unterbrochen wird, weil Sie oder die mitreisende Person an COVID-19 erkrankt sind oder aufgrund Verdachts einer Infektion mit COVID-19 unter eine individuelle, angeordnete Quarantäne gestellt werden.
  • Unterstützung bei der Vereinbarung von Arztterminen, der Buchung von Hotelunterkünften und/oder dem Rückflug in das Land Ihres Wohnortes, sofern Ihnen das Boarding oder die Einreise aufgrund von Fieber oder anderen gesundheitlichen Problemen verweigert wird.
  • Beratung durch unsere medizinische Assistance, sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise krank fühlen.

  • Kosten für ambulante oder stationäre Behandlungen sind nicht gedeckt.
  • Jegliche Kosten aufgrund von Unmut, Planänderungen oder Reiseangst bedingt durch COVID-19.
  • Jegliche Kosten aufgrund von Reisewarnungen in Bezug auf eine Epidemie/Pandemie, die von Regierungen, Gesundheitsbehörden oder der Weltgesundheitsorganisation von dem bzw. für das Ziel- oder Ursprungsland ausgegeben werden.
  • Reisestornierung oder Reiseverkürzungen aufgrund von Grenzschliessungen, bei Quarantänemassnahmen bei Ein- sowie Ausreise oder sonstigen Regierungsvorschriften.
  • Reisestornierung, wenn eine Fluggesellschaft einen Gutschein oder eine Gutschrift als Kostenerstattung für die Stornierung angeboten hat.
  • Jegliche Kosten, wenn Sie entgegen dem Rat eines Arztes reisen oder in einer Art gehandelt haben, die dem Rat eines Arztes widerspricht.
  • Kosten für eine Quarantäne, die für alle ankommenden Passagiere verpflichtend ist, oder eine Quarantänepflicht für Passagiere aus einem bestimmten Land/einer bestimmten Region.
  • Missachtung behördlicher Empfehlungen - Wenn Sie entgegen den in Zusammenhang mit einer Epidemie/Pandemie ergangenen Empfehlungen der Regierung ihres Heimatlandes oder entgegen den Empfehlungen der örtlichen Behörden an der Reisedestination reisen.

Annullierungskostenversicherung

Für neu abgeschlossene Policen haben wir in unser Allianz Travel Reiseschutzpaket Leistungen für bestimmte Situationen bezüglich einer Erkrankung mit einer epidemischen oder pandemischen Krankheit wie COVID-19, aufgenommen. Die vollständigen Versicherungsbedingungen finden Sie unter AVB Annullierungskostenversicherung, beachten Sie jedoch die folgenden Punkte bezüglich COVID-19:

  • Reisestornierungs-Kosten, wenn bei Ihnen, einer mitreisenden Person oder einer nahestehenden nichtmitreisenden Person vor dem geplanten Abreisedatum COVID-19 diagnostiziert wird.
  • Reisestornierungs-Kosten, wenn Sie einen COVID-19-Test oder eine medizinische Untersuchung am Flughafen nicht bestehen und infolgedessen Ihre Reise abbrechen müssen.

  • Jegliche Kosten aufgrund von Unmut, Planänderungen oder Reiseangst bedingt durch COVID-19.
  • Jegliche Kosten aufgrund von Reisewarnungen in Bezug auf eine Epidemie/Pandemie, die von Regierungen, Gesundheitsbehörden oder der Weltgesundheitsorganisation von dem bzw. für das Ziel- oder Ursprungsland ausgegeben werden.
  • Reisestornierung oder Reiseverkürzungen aufgrund von Grenzschliessungen, Quarantänemassnahmen bei Ein- sowie Ausreise oder sonstigen Regierungsvorschriften.
  • Reisestornierung, wenn eine Fluggesellschaft einen Gutschein oder eine Gutschrift als Kostenerstattung für die Stornierung angeboten hat.
  • Jegliche Kosten, wenn Sie entgegen dem Rat eines Arztes reisen oder in einer Art gehandelt haben, die dem Rat eines Arztes widerspricht.