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Gibt es eine Mindest- oder Höchstgrösse?

Die Mindestgrösse beträgt 158 cm.

Falls du genau 158.0 cm gross bist, lass deine Grösse von deinem Hausarzt messen und lade die Bestätigung mit deiner Bewerbung hoch. So ersparst du dir unangenehme Überraschungen beim obligatorischen flugmedizinischen Eintrittstest.

Eine Höchstgrösse ist nicht festgelegt.

Wieso kann ich mich mit einer Körpergrösse unter 158 cm nicht bewerben?

Diese Vorgabe ist sicherheitsrelevant. Gewisse Arbeitsutensilien (z. B. Notfallequipment) sind im Flugzeug so verstaut, dass man diese mit einer Körpergrösse unter 158 cm nicht erreichen würde.

Kann ich den Medical Check vor der Anstellung auch bei einer anderen Arztpraxis vornehmen lassen?

Nein. Der Medical Check muss zwingend durch SWISS Medical Services in Kloten erfolgen.

Was heisst "gute Gesundheit"?

Die Arbeit in der Kabine ist nicht zu vergleichen mit einer Tätigkeit am Boden. Es kann sein, dass eine körperliche Beschwerde oder Krankheit eine normale Tätigkeit zulässt, eine fliegerische Tätigkeit jedoch nicht. Deshalb ist eine fliegerärztliche Untersuchung nach erfolgreichem Assessment und vor einer Anstellung zwingend notwendig.

Ich besitze noch einen gültigen Medical Check. Kann dieser übernommen werden?

Nein. Du musst einen Medical Check (u.a. auf psychoaktive Substanzen) bei SWISS Medical Services absolvieren. Informationen dazu erhältst du nach erfolgreichem Assessment.

Ich habe eine andere medizinische Frage. Wo kann ich mich melden?

Bitte wende dich direkt an unseren medizinischen Dienst:

SWISS Int. Air Lines AG
Medical Services
Postfach / ZRHLX / DHM
8058 Zürich-Flughafen
Tel. 058 584 68 33
Fax 058 584 68 45
medicalservices@swiss.com

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