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Gibt es eine Mindest- oder Maximalgrösse?

Mindestgrösse: 158cm
Falls du genau 158 cm gross bist, lass deine Grösse von deinem Hausarzt messen und schick die Grössenbestätigung mit deiner Bewerbung mit. So ersparst du dir und uns unangenehme Überraschungen beim obligatorischen flugmedizinischen Eintrittstest.

Maximalgrösse: keine definierte Begrenzung.

Wieso kann ich mich mit einer Körpergrösse unter 158cm nicht bewerben?

Diese Vorgabe ist sicherheitsrelevant. Gewisse Arbeitsutensilien (z. B. Notfallequipment) sind im Flieger so verstaut, dass man diese mit einer Körpergrösse unter 158cm nicht erreichen würde.

Ich besitze noch ein gültiges Medical. Kann dieses übernommen werden?

Nein, du musst das Medical inkl. Firmenqualifikation und Test auf psychoaktive Substanzen bei Swiss Medical Services durchlaufen. Informationen dazu erhältst du nach erfolgreichem Assessment und ist Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Sind Tattoos erlaubt?

Dauerhafte oder temporäre Tattoos im Gesicht (inklusive Ohren), auf dem Kopf (ab Haaransatz) sowie an den Händen sind nicht erlaubt. Für Tattoos an anderen Körperstellen gelten folgende Richtlinien, sofern diese Tattoos nicht durch ein Uniformteil abgedeckt werden.

  • Tattoos an Beinen und Füssen sind erlaubt, auch wenn sie durch Strumpfhosen / Kniestrümpfe hindurch sichtbar sind.
  • Tattoos am Hals- und Nackenbereich (bis zum Haaransatz) sowie auf dem Dekolleté dürfen eine sichtbare Gesamtgrösse von 4 cm Durchmesser / maximale Länge nicht überschreiten. Es ist maximal ein sichtbares Tattoo in diesem Bereich erlaubt.
  • Tattoos an Ober- und Unterarmen müssen mit einer Langarmbluse / einem Langarmhemd abgedeckt werden, sofern mehr als ein Tattoo pro Arm sichtbar ist und/oder ein Tattoo die Gesamtgrösse von maximal 4 cm Durchmesser / maximale Länge übersteigt. (Ausnahme: Ein längeres Tattoo hinter dem Handgelenk, das durch eine Uhr abgedeckt wird und der sichtbare Bereich die zulässige Gesamtgrösse nicht überschreitet).
  • Sichtbare Tattoos dürfen keine unangemessenen, störenden oder beleidigenden Inhalte haben oder darstellen. Dazu gehören Tätowierungen mit folgenden Sujets: Gewalt, Drogen, Sexismus, Pornografie, Politik, Religion und Diskriminierung sowie weitere Sujets, die gegen Moral und Anstand verstossen. Im Zweifelsfall entscheiden die Linienvorgesetzten.
  • Das Abdecken von Tätowierungen mit Pflaster oder Camouflage ist nicht erlaubt.

Bitte kontaktiere uns vor deiner Bewerbung, falls du unsicher bist.

Falls du Tattoos entfernen lässt, dürfen diese bei der Bewerbung nicht mehr sichtbar sein. Bewirb dich deshalb erst nach der vollständigen Entfernung der Tattoos.

Kann ich den Medizinischen Check vor der Anstellung auch bei einem anderen Arzt / einer anderen Arztpraxis vornehmen lassen?

Nein, der Medical Check muss zwingend durch SWISS Medical in Kloten erfolgen.

Ich habe eine andere medizinische Frage. Wo kann ich mich melden?

Bitte wende dich direkt an unseren medizinischen Dienst:

SWISS Int. Air Lines AG
Medical Services
Postfach / ZRHLX / DHM
8058 Zürich-Flughafen
Tel. 058 584 68 33
Fax 058 584 68 45
medicalservices@swiss.com

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