Allgemeine Informationen
Welche Tiere dürfen mit?
Hunde und Katzen fliegen auf unserem ganzen Streckennetz mit. Andere Tierarten dürfen bei uns nicht mitfliegen. Dies gilt für alle Buchungen, die nach dem 14. November 2019 getätigt wurden. Damit Sie mit Ihrem Liebling einen guten Flug haben, beachten Sie bitte all unsere Richtlinien. Je nach Gewicht und / oder Grösse fliegt Ihr Hund oder Ihre Katze bei Ihnen in der Kabine oder im Gepäckraum mit.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 20. Januar 2020 die unten aufgeführten Rassen nicht mehr im Gepäckraum mitfliegen dürfen. Dies gilt für alle Buchungen, die nach dem 14. November 2019 getätigt wurden. Es handelt sich um stumpfnasig und deshalb besonders temperatur- und stressempfindliche Tiere. Eine Reise im Gepäckraum kann für diese Tierrassen gravierende gesundheitliche Folgen haben.
Tiere | Tierrassen |
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Hunde | Affenpinscher, Bulldogge (alle Rassen), Mops, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Boston Terrier, Boxer, Brüsseler Griffon, Bullmastiff, Bullterrier (ausser Mini-Bullterrier), Chow-Chow, English Toy Spaniel (King Charles Spaniel), Japanese Chin (auch bekannt als Japanese Spaniel), Lhasa Apso, Pekinese, Pit Bull, Shar-Pei, Shih Tzu, Staffordshire Bullterrier, Shar Pei, Tibet-Spaniel |
Katzen | Britisch Kurzhaar, Exotisch Kurzhaar, Himalayan, Perserkatze, Schottische Faltohrkatze |
Das Embargo gilt auch für Mischlinge der genannten Rassen.
Reisedokumente
Als Halter oder Halterin sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie alle erforderlichen Papiere haben und die Einfuhrbestimmungen kennen. Für Tiere auf Flugreisen gelten je nach Zielort unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Buchen Sie den Transport deshalb frühzeitig und legen Sie die Originaldokumente Ihres Tieres vor. Dazu gehören Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrpapiere sowie Gesundheits- und Impfbescheinigungen. Wenn ein Tier wegen ungenügender Impfungen oder unvollständigen Dokumenten nicht einreisen darf, müssen Sie als Besitzer oder Besitzerin die Kosten für dessen Rückflug übernehmen.
Einreisebestimmungen
Die geltenden Bestimmungen für die Einreise von Tieren in die Schweiz erfahren Sie beim Bundesamt für Veterinärwesen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Hunde und Katzen aus Tollwutländern dürfen nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen einreisen. Ohne die Bewilligung werden die Tiere am Schweizer Zoll zurückgewiesen und müssen ins Herkunftsland zurückgebracht werden.
Hinweise für das Wohlbefinden des Tieres
- Gewöhnen Sie Ihr Tier nach Möglichkeit bereits zu Hause an den Transportbehälter, indem Sie das Tier mehrfach jeweils etwa zwei Stunden in den verschlossenen Transportbehälter setzen und es anschlissend belohnen.
- Viele Tiere sind vor und während einer Flugreise sehr nervös. Trotzdem sollten Sie sich überlegen, ob Sie Ihr Tier mit Medikamenten ruhigstellen wollen. Die Reaktionen des Tieres sind dann nicht abzusehen. Es kann z. B. während des Fluges zu Kreislaufproblemen kommen. Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Tierarzt.
- Legen Sie eine "Schmusedecke" und das Lieblingsspielzeug in den Transportbehälter, um das Tier durch den vertrauten Geruch zu beruhigen.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem Tierarzt, wie Sie die Nahrung des Tieres ggf. auf die Flugreise abstimmen können.