Handgepäck
Was als Handgepäck mit auf den Flieger darf
Tragen Sie, was Ihnen besonders wertvoll ist, im Handgepäck bei sich. Damit Sie es in der Gepäckablage oder unter dem Sitz verstauen können, bitten wir Sie, die folgenden Bestimmungen zu beachten.
Business Class | Economy Class | |
---|---|---|
Anzahl Gepäckstücke | 2 | 1 |
Abmessung pro Gepäckstück | 55 x 40 x 23 cm | 55 x 40 x 23 cm |
Gewicht pro Gepäckstück | 8 kg | 8 kg |
Handgepäck für Kinder unter zwei (2) Jahren
Das Handgepäck für Kleinkinder muss im Handgepäck der Erwachsenen innerhalb der maximal zulässigen Menge verstaut werden.
Zusätzlich erlaubte Gegenstände
Zusätzlich zum erlaubten Handgepäck dürfen Sie eins der folgenden persönlichen Gegenstände ohne Aufpreis mit an Bord nehmen:
- Hand-, Laptop- oder Schultertasche (maximal 40 x 30 x 10 cm)
- Autositz für Kinder mit eigenem Sitzplatz
- Gehhilfe, Arm- oder Beinschienen, andere Prothesen
- Medizinische Geräte (Bitte melden Sie diese über medicalservices@flyedelweiss.com an)
Bei Fragen zum Mitnehmen von medizinischen Geräten oder für Unterstützung am Flughafen wenden Sie sich bitte an unser Service Center (medicalservices@flyedelweiss.com).
Ausnahmefälle
Bitte beachten Sie, dass wir in Ausnahmefällen Handgepäck am Gate nachträglich einchecken müssen. Dies geschieht auf ausgebuchten Flügen und dient zu Ihrer Sicherheit sowie Ihrem Komfort.
Flüssigkeiten im Handgepäck
In der Schweiz und in der Europäischen Union (EU) gelten die EU-Richtlinien für Handgepäck. Beachten Sie vor allem, dass Flüssigkeiten auf maximal 100 ml pro Einheit begrenzt sind und in einen durchsichtigen Plastiksack von nicht mehr als 1 Liter Inhalt passen. Pro Person (mit Säugling(en)) darf nur ein Plastiksack verwendet werden, der bei den Sicherheitskontrollen vorgezeigt werden muss.
Passagiere, die mit Kleinkindern reisen, dürfen Milch und flüssige Babynahrung auch ohne transparente Plastikbeutel mitführen. Die maximale Kapazität für Flüssigkeiten im Handgepäck darf in diesem Falle überschritten werden. Milch und flüssige Babynahrung sind allerdings auf die Menge beschränkt, die für die Dauer des Fluges benötigt wird, und müssen bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.
Duty-free-Artikel im Handgepäck
Alle an einem Flughafen oder an Bord gekauften Artikel dürfen im Handgepäck mitfliegen. Bitte beachten Sie, dass flüssige Artikel so eingepackt sind, dass sie nicht manipuliert werden können, und werfen Sie die Kaufquittung nicht weg – sie wird als Beleg benötigt. Gäste, die einen Anschlussflug innerhalb der USA vor sich haben, müssen nach der Ankunft in der USA die Duty-free Artikel im aufgegebenen Gepäck verstauen.
Spitze Gegenstände im Handgepäck
Vermeiden Sie zudem, spitze Gegenstände von mehr als fünf Zentimetern Länge im Handgepäck mitzunehmen. Die Zollbehörden am Flughafen können folgende Gegenstände konfiszieren: Messer (auch wenn sie kürzer als fünf Zentimeter sind), Haarnadeln, Nagelfeilen, Maniküre-Sets, Scheren, Pinzetten, Stricknadeln.
Die Anforderungen bei den Sicherheitskontrollen steigen weltweit. Planen Sie genügend Zeit ein, damit Sie stressfrei und entspannt am Gate ankommen. Unsere Zeitempfehlungen für das Check-in und die Gepäckabgabe finden Sie unter folgendem Link: