[EG] Nr. 261/2004 in Kürze

Das Luftfahrtunternehmen hat dem Fluggast folgendes anzubieten:

Verspätung

Je nach Flugdistanz ab 2, 3 oder 4 Stunden:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit
  • 2 Telefonanrufe, E-Mails, Faxe oder Telexe
  • Hotel bei Übernachtung (falls notwendig)
  • Beförderung zum Ort der Übernachtung

Ab 5 Stunden:

  • Verzicht der Reise und (Teil-) Rückerstattung des Tickets (Pauschalreisekunden wenden sich bitte an Ihre Buchungsstelle)

Nichtbeförderung gegen seinen Willen

  • Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit
  • 2 Telefonanrufe, E-Mails, Faxe oder Telexe
  • Hotel bei Übernachtung (falls notwendig)
  • Beförderung zum Ort der Übernachtung
  • Je nach Flugdistanz und Alternativtransportzeitpunkt zwischen Euro 125 und Euro 600

Und Wahl zwischen:

  • Verzicht der Reise und (Teil-) Rückerstattung des Tickets
  • Frühest mögliche Beförderung
  • Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt

Annullierung

  • Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit
  • 2 Telefonanrufe, E-Mails, Faxe oder Telexe
  • Hotel bei Übernachtung (falls notwendig)
  • Beförderung zum Ort der Übernachtung
  • Je nach Annullierungsgrund, Annullierungszeitpunkt, Flugdistanz und Alternativtransportzeitpunkt Euro 0 bis Euro 600

Und Wahl zwischen:

  • Verzicht der Reise und (Teil-) Rückerstattung des Tickets
  • Frühest mögliche Beförderung
  • Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt

Herabstufung

Wenn Sie von einer Herabstufung in eine tiefere Service-Klasse betroffen sind, haben Sie das Recht auf eine Ausgleichsleistung. Je nach Flugdistanz zwischen 30 – 75 % Rückerstattung des Tickets.

Haftungsausschluss:

Für diese Zusammenfassung besteht keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Bitte informieren Sie sich zur Vollständigkeit und Aktualität Ihrer Rechte als Flugpassagier über das BAZL.

BAZL

Bei vermuteter Verletzung von Passagierrechten können Sie sich in der Schweiz an die folgenden Stellen wenden:

Edelweiss Air AG

The Circle 32
Customer Relations
Postfach
8058 Zürich-Flughafen

T +41848333593
(Mo. – So., 24 Stunden)

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Wirtschaftsfragen
CH-3003 Bern

T +41584659596
(Mo. – Fr.: 14.00 – 16.00 Uhr)

Schlichtungsstelle für Fälle aus Deutschland

Wenn es sich bei Ihrer Reise um eine Privatreise handelte, haben Sie für Flüge im Falle von Streitigkeiten das Recht, sich an die Verkehrsträger übergreifende neutrale Schlichtung Reise & Verkehr e.V. zu wenden.

Dies ist möglich bei Anliegen im Zusammenhang mit einer

  • Nichtbeförderung, der verspäteten Beförderung oder der Annullierung von Flügen;
  • der Zerstörung, der Beschädigung, des Verlustes oder der verspäteten Beförderung von Reisegepäck, oder
  • Pflichtverletzungen bei der Beförderungen von Fluggästen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen
  • Pflichtverletzung bei der Schliessung von Beförderungsverträgen

wenn,

  • Sie sich bereits an Edelweiss mit Ihrem Anliegen gewandt haben und Sie innerhalb von zwei Monaten keine Antwort erhalten oder
  • Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens oder mit der Erfüllung Ihrer Ansprüche durch Edelweiss nicht einverstanden sind.
  • Ihr Anliegen nicht bereits bei einem Gericht anhängig ist oder anhängig war oder vergleichsweise beigelegt wurde.
  • es sich bei Ihrer Reise um eine Privatreise handelt.

Zur Schlichtung Reise & Verkehr e.V.

Zum Beschwerdeformular von Schlichtung Reise & Verkehr e.V.