Richtlinien zum Transport Ihres Tieres
Andere Länder, andere Sitten
Der Transport von Tieren auf dem Luftweg unterliegt gesetzlichen Regulierungen, die sich von Land zu Land stark unterscheiden. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, sicherzustellen dass alle nötigen Dokumente ausgestellt sind und die zuständigen Behörden kontaktiert werden.
Eingeschränkter Transport / Embargo
Für alle Destinationen gilt: Pro Person dürfen maximal 2 Tiere transportiert werden (gilt für das Reisen in der Kabine, wie auch im Gepäckraum). Zudem dürfen Hunde und Katzen erst ab einem Alter von vollendeten 12 Wochen reisen. Für Flüge von/nach USA ist es ab 6 Monaten erlaubt. Die nachfolgend aufgeführten Embargos beziehen sich auf den Reisestart ab Zürich (Schweiz). Beginnen Sie Ihre Reise in einem anderen Land, können diese Richtlinien abweichen. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall frühzeitig über die geltenden Bestimmungen.
- Costa Rica – Für den Transport von Tieren benötigen Sie einen Stempel der offiziellen Behörde «SENASA». Ebenfalls muss das Veterinary Health Certificate vorgängig ausgefüllt werden. In San José ist täglich jemand von SENASA am Flughafen erreichbar, in Liberia nur von Montag bis Freitag.
- England (Newquay) – Es gilt ein Embargo für Tiertransporte jeglicher Art.
- Irland – Es gilt ein Embargo für Tiertransporte jeglicher Art (Ausnahme: auf Flügen von Cork nach Zürich ist die Mitnahme in der Kabine möglich).
- Island – Es gilt ein Embargo für Tiertransporte jeglicher Art (Ausnahme: auf Flügen von Reykjavik/Keflavik nach Zürich und von Akureyri nach Zürich ist die Mitnahme im Frachtraum möglich). Weitere Informationen über die Einfuhr von Lebendtieren finden Sie auf der MAST-Website (Englisch).
- Malediven – Es gilt ein Embargo für Tiertransporte jeglicher Art.
- Marsa Alam (Ägypten) – Es gilt ein Embargo für Tiertransporte jeglicher Art.
- Mauritius – Nach Mauritius können Tiere nur als Cargo transportiert werden.
- Oman – Es gelten strenge Transportbeschränkungen. Bitte konsultieren Sie www.customs.gov.om (Englisch) für mehr Informationen. Ebenfalls muss das Veterinary Health Certificate vorgängig ausgefüllt werden.
- Seychellen (Mahé) – Es gilt ein Embargo für Tiertransporte jeglicher Art.
- Schottland (Edinburgh) – Alle Tiere nach Edinburgh müssen über Extrordinair als Cargo gebucht werden.
- Sri Lanka (Colombo) - Für den Transport von Katzen und Hunden wird ein "Pre-Clearance Approval" benötigt. - Anleitung
- Südafrika (Kapstadt) – Nach Kapstadt können Tiere nur als Cargo transportiert werden.
- USA (Denver, Las Vegas und Tampa) - Aufgrund neuer Beschränkungen für die Einreise von Hunden in die USA ist deren Transport ab 01. August 2024 bis auf weiteres nicht möglich. Tiertransporte als Luftfracht sind weiterhin möglich, bitte wenden Sie sich hierfür an einen Tierspediteur. Die Beförderung von Assistenzhunden ist unter Einhaltung der neuen Vorgaben weiterhin möglich. Weitere Informationen zur CDC-Neuregelung finden Sie unter hier.
Kabinentransport
Für den Transport in der Kabine sind ausschliesslich Hunde und Katzen bis max. 8 kg inkl. Box erlaubt. Wenn Ihr Haustier in der Kabine mitreist, muss es sich in einer wasserdichten Soft-Box-Tasche (max. Masse 55 x 40 x 23 cm) befinden, die ausreichende Luftzufuhr gewährleistet.
Die Tasche muss an Bord immer geschlossen sein, der Kopf Ihres Tieres darf nicht aus dem Transportbehälter herausschauen und es darf die Box nicht verlassen. Die Box muss zudem während des ganzen Fluges unter dem Sitz verstaut bleiben. Auf dem Airbus 340 ist das wegen der Beschaffenheit der Sitze in der Business Class nicht möglich. Für Start und Landung platziert die Crew die Transporttasche in der Garderobe, in der Gepäckablage oder unter einem Sitz in der Economy Class. Bitte beachten Sie, dass ein mit einem Tier reisender Passagier, aus Sicherheitsgründen, nicht auf einem Sitzplatz direkt hinter einer Trennwand oder am Notausgang sitzen darf. Die – zwingende – Reservation für einen Kabinentransport können Sie via unser Service Center +41848333593 tätigen.
Aufgrund einer Verordnung für den Transport von lebenden Tieren der IATA (International Air Transport Association) benötigen wir für Reisen ab 1. Februar 2023 eine Bestätigung von Ihnen, dass das Tier die genannten Voraussetzungen erfüllt. Bitte legen Sie dafür zwei Ausdrucke des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars am Check-in Schalter vor. Dies gilt für die Mitnahme von allen Katzen und Hunden (einschliesslich Assistenzhunden), welche in der Kabine transportiert werden.
Tiertransport im Gepäckraum
Für die Miete oder den Kauf des Containers sind Sie als Besitzer oder Besitzerin selbst verantwortlich. Transportboxen können Sie direkt beim Supervisor-Schalter von Swissport oder in einer guten Tierhandlung erwerben.
Es dürfen nicht mehr als zwei Tiere im selben Behälter transportiert werden. Diese müssen von ähnlicher Grösse sein und jedes darf maximal 14kg wiegen. Die Tiere müssen stehen, liegen und sich im Behälter bewegen können. Wir empfehlen, dass Sie sich mindestens 2 Stunden vor Abflug zum Check-in am Flughafen begeben.
Assistenzhunde
Seit dem 1. März 2021 akzeptiert Edelweiss nur noch ausgebildete Assistenzhunde in der Kabine.
Hunde für emotionale Unterstützung werden nicht mehr als Assistenzhunde eingestuft und Neubuchungen werden ab diesem Datum nicht mehr akzeptiert. Diese reisen, gegen eine zusätzliche Gebühr, zu den üblichen Transportbedingungen für Haustiere, abhängig von Grösse und Gewicht entweder in der Passagierkabine oder im Frachtraum. Unter dem nachfolgenden Link erfahren Sie mehr über die Mitnahme von Assistenzhunden.
Der richtige Behälter
Schenken Sie dem Kauf des geeigneten Transportbehälters ausreichende Beachtung. Seien Sie sich bewusst, dass Sie Ihr Tier aus seiner gewohnten Umgebung nehmen und es sich dadurch gestresst fühlen kann. Tipp: Versuchen Sie wenn immer möglich Ihr Tier bereits vor der Reise an den Skykennel oder die Soft-Box-Tasche zu gewöhnen.
Transport von Kampfhunden
Die folgenden Rassen wie auch deren Mischlinge werden bei uns als Kampfhunde eingestuft: American Bulldog, American Bully (grundsätzlich verboten wegen möglicher Ausprägung „Stumpfnasigkeit“), Caucasian Ovcharka (Caucasian Shepherd Dog), Dogo Argentino, Karabash (Kangal Dog) (Anatolian Shepherd Dog), Rottweiler
Diese Hunde dürfen nur in im Gepäckraum in einer dafür vorgesehenen Transportbox mitfliegen. Diese muss die nachfolgenden Kriterien erfüllen. Kampfhunde im Alter zwischen drei und sechs Monaten bilden eine Ausnahme.
- Die Box darf gar kein Stück Plastik beinhalten.
- Die einzig erlaubten Materialien der Transportbox sind: Holz, Metall, synthetische Materialien, geschweisster Maschendraht und Maschendraht.
- Die Öffnungsklappe muss ein sicheres Verschlusssystem besitzen, das man selbst versehentlich nicht öffnen kann. Die einzig erlaubten Materialen dieses Verschlusses sind: hochbelastbares Drahtgeflecht, Metall oder verstärktes Holz.
- Für den Rahmen, die Seiten, den Boden, die Oberseite und die Öffnungsklappe der Transportbox sind zusätzliche Anforderungen zu beachten. Vergleichen Sie hierzu die untere Grafik "Transportbox für Kampfhunde".
Bestimmungen für Stumpfnasige Tiere
Hunde und Katzen, die zu den stumpfnasigen Rassen gehören, sind besonders temperatur- und stressempfindlich. Ihr Tier könnte während der Reise gesundheitliche bis hin zu tödlichen Schäden erleiden. Edelweiss schliesst daher den Transport dieser Rassen im Gepäckraum aus.
Hunde | Affenpinscher, American Bully (siehe auch Bestimmungen für Kampfhunde), Bull Dog (alle Rassen ausser American Bull Dog), Mops (alle Rassen), American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Boston Terrier, Boxer, Brussels Grifffin, Bull Mastiff, Bullterrier, Bullterrier (ausser Miniatur Bullterrier), Chow Chow, Englischer Toy Spaniel, Japanese Chin, Japanese Spaniel, King Charles Spaniel, Lhaso Apso, Pekinese, Pit Bull, Shar Pei, Shih Tzu, Staffordshire Bull Terrier, Tibetian Spaniel. |
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Katzen | Britische Kurzhaarkatze, Exotic Shorthair, Himalaya Katze, Persische Katze, Schottische Faltohrkatze. |
Diese Einschränkung gilt auch für Mischlinge der genannten Rassen.